Vor über fünf Monaten, am 19. September 2020, wurde die Sea-Watch 4 nach einer elfstündigen Hafenstaatkontrolle unter fadenscheinigen Gründen in Palermo festgesetzt. Der Hauptvorwurf damals: Die Rettung von Menschenleben entspreche nicht der Hauptregistrierung des Schiffes. Außerdem habe das Rettungsschiff zu viele Rettungswesten an Bord und das Abwassersystem sei nicht für die Anzahl möglicher geretteter Personen geeignet. Auch die mehrfache Bestätigung des deutschen Flaggenstaates, dass die Sea-Watch 4 alle erforderlichen Regularien ihrer Registrierung erfüllt und ein sicheres und bestens ausgestattetes Schiff ist, konnte die italienischen Behörden nicht umstimmen. 

Um diesen politisch motivierten Hafenstaatkontrollen und den daraus resultierenden Festsetzungen ein Ende zu setzen, hat sich Sea-Watch Ende Oktober 2020 dazu entschieden, Klage zu erheben. Nach mehreren Anhörungen verwies das regionale Verwaltungsgericht in Palermo den Fall Ende Dezember an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser soll nun die generelle Rechtmäßigkeit der Anwendbarkeit der europäischen Richtlinie zur Hafenstaatkontrolle auf humanitäre Schiffe prüfen. Mit dem heutigen Urteil hat das Verwaltungsgericht in Palermo die Festsetzung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vorläufig ausgesetzt. Dieser Beschluss gilt nicht nur für die Sea-Watch 4, sondern auch für die Sea-Watch 3, so dass beide Schiffe ab sofort wieder im zentralen Mittelmeer operieren können.Die Richterin verwies in ihrer Entscheidung darauf, dass die Sicherheit der Schiffe auch im Falle von Notsituationen durch den Flaggenstaat und den Schiffskapitän gewährleistet ist. Sie betonte zudem, dass in jedem Fall der Transport von geretteten Personen an Bord auf die Zeit beschränkt ist, die für ihre Anlandung an einem sicheren Ort unbedingt erforderlich ist. 

Die Sea-Watch 4 wird nun in die Werft überführt, wo einige Arbeiten durchgeführt werden, die durch die lange Festsetzung nötig geworden sind. Anschließend wird sie schnellstmöglich wieder in den Einsatz ins zentrale Mittelmeer starten.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) Heinrich Bedford-Strohm hat sich erleichtert über die Freigabe der Sea-Watch 4 geäußert: „Ich bin dankbar und erleichtert über die Entscheidung des italienischen Gerichts. Die Sea-Watch 4 darf jetzt wieder auslaufen. Und das ist auch dringend nötig. Allein in den ersten Wochen dieses Jahres sind bereits 185 Menschen im zentralen Mittelmeer ertrunken. Europa darf dabei nicht einfach zuschauen. Jeder Mensch ist geschaffen zum Bilde Gottes. Jedes einzelne Menschenleben ist kostbar. Deswegen ist es so wichtig, dass wenigstens die zivilen Seenotretter dort vor Ort sind und Leben retten können. Die Freigabe des Schiffes war längst überfällig.“ 

Auch Thies Gundlach, Vorsitzender von United4Rescue zeigt sich erfreut: „Es ist ein Segen, dass die „Sea-Watch 4 - powered bei United4Rescue“ wieder auslaufen kann. Zur Schande Europas ertrinken immer noch flüchtende Menschen - dank der Sea-Watch 4 hoffentlich bald einige weniger. Denn man lässt keine Menschen ertrinken. Punkt.

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Sea-Watch 3 rettet 363 Menschen

Währenddessen wartet die Sea-Watch 3 mit 363 geretteten Personen an Bord vor der Küste Siziliens auf die Zuweisung eines sicheren Hafens. Nach über siebenmonatiger Festsetzung war die Sea-Watch 3 am 19. Februar wieder in den Einsatz gegangen. In fünf Einsätzen konnte das Rettungsschiff zwischen dem 26. Februar und dem 28. Februar insgesamt 363 Menschen aus Seenot retten. In einem sechsten Einsatz konnte die Crew zudem ein weiteres Boot mit ca. 90 Menschen stabilisieren, bis die italienische Küstenwache eintraf. Unter den Geretteten auf der Sea-Watch 3 sind 47 Frauen, einige von ihnen schwanger, sowie ca. ein Drittel Minderjährige, davon 120 ohne Begleitung.