Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind in unserer Gemeinde zum Konfirmandenunterricht und zur Konfirmation anmelden möchten. In unserer Gemeinde bieten wir ein einjähriges Modell an, das im Mai beginnt und im April / Mai des folgenden Jahres mit der Konfirmation endet. An sechs Samstagen von 10 bis 16 Uhr, an ca. zehn Donnerstagnachmittagen für eine Stunden, bei selbstgewählten Praktika in verschiedenen Bereichen unserer Gemeinde, einem Begrüßungstag und einer Freizeit lernen die Kinder den christlichen Glauben kennen und vertiefen ihn. Die Anmeldungszeiten zum Unterricht liegen meist Anfang März und werden rechtzeitig im Gemeindebrief und der Lokalpresse bekannt gegeben. Ihr Kind sollte zum Konfirmationstermin 14 Jahre alt sein.
Zur weiteren Information finden Sie hier unsere Ordnung der Konfirmandenarbeit:


I. Grundsätze

Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde legt die Grundlagen, Ziele und Bedingungen der Konfirmandenarbeit fest.
Die Konfirmandenarbeit ist ein wesentliches Bildungsangebot und eine zentrale Aufgabe der Kirchengemeinde. Die Gemeinde lädt durch die Konfirmandenarbeit alle Kinder und Jugendliche zum Glauben ein und möchte sie auskunfts- und sprachfähig machen im Glauben. Die kirchliche Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gründet deshalb in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi:
„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Mt 28, 18 - 20)

Die Kirchengemeinde hat gemeinsam mit Eltern und Paten bei der Taufe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen übernommen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Die Konfirmandenarbeit soll getaufte und noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche mit dem christlichen Glauben und seiner Praxis in Gottesdienst und Alltag vertraut machen, sie befähigen, eigenverantwortlich als Christen und Christinnen zu leben und auskunftsfähig zu sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben:
„Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist.“ (1. Petr 3,15)

Bei der Konfirmation stimmen die Konfirmanden und Konfirmandinnen bewusst und öffentlich in das Glaubensbekenntnis der Kirche ein. Sie versprechen in den dreieinigen Gott, auf dessen Namen sie getauft worden sind, ihr Vertrauen zu setzen. Sie bitten Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden.
Bei der Konfirmation wird Konfirmandinnen und Konfirmanden der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen.
„Gott spricht: „Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.“ (1. Mose 12, 2)

II. Anmeldung

Kinder und Jugendliche werden rechtzeitig vor Beginn der Konfirmandenarbeit öffentlich und sofern die Daten vorliegen, schriftlich eingeladen und gebeten, sich verbindlich für die Teilnahme anzumelden. Wenn vorhanden, sollte schon bei der Anmeldung die Taufbescheinigung vorgelegt werden. Die Eltern werden zu einem Informationsabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird erläutert. Die zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden werden zu Beginn der Konfirmandenzeit mit einem besonderen Gottesdienst der Gemeinde begrüßt.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen schriftlich, dass sie die Ordnung für die Konfirmandenarbeit zur Kenntnis nehmen und anerkennen.

III. Dauer
Die Konfirmandenarbeit beginnt für die Jugendlichen in der Regel im Laufe des 7. Schuljahres und erstreckt sich kontinuierlich über 12 Monate. Sie schließt mit der im achten Schuljahr stattfindenden Konfirmation ab, die zwischen Palmarum und Pfingsten gefeiert werden soll.

IV. Organisationsform

Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht und weitere Arbeitsformen wie Freizeiten, Praktika, Seminare, (diakonische) Projekte und Konfirmandentage. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.
Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Ein Konfirmandentag oder ein Tag einer Konfirmandenfreizeit wird dabei mit max. sechs Unterrichtsstunden gewertet.
Ein genauer Terminplan wird beim ersten Elternabend verteilt.
Zur Konfirmandenarbeit gehört einmal im Monat eine Unterrichtsstunde am Nachmittag unter der Woche, die Teilnahme an Gemeinde-Praktika mit insgesamt mind. zehn Stunden, ein Begrüssungstag und sechs Konfirmandentagen an Samstagen mit jeweils sechs Stunden.
Während der Konfirmandenzeit findet eine dreitägige Freizeit statt. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeit mit einem Zuschuss.
Die Erziehungsberechtigten beantragen ggf. die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht bzw. das Pfarramt wird den Erziehungsberechtigten die notwendigen Schreiben für eine Beurlaubung vom Schulunterricht zur Verfügung stellen. Über die Freizeit werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie ihre Erziehungsberechtigten vorher näher informiert.
Der im Zusammenhang mit Freizeit, Praktika, Seminaren, Projekten und Konfirmandentagen erteilte Unterricht wird mit 64 Stunden auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.
Wenn Konfirmanden und Konfirmandinnen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.

V. Arbeitsmittel

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen benötigen folgende Arbeitsmittel:
Bibel (Ausgabe: nach der Übersetzung Martin Luthers; 1984 oder später) und ein Evangelisches Gesangbuch für die ev.-luth. Kirchen in Niedersachsen.

VI. Themen und Inhalte
„Lernen, was es heißt, als Christ in unserer Zeit zu leben“
Die Konfirmandenarbeit ist insbesondere ein Bildungsangebot an Jugendliche, das deren Perspektive und Lebenswelt mit den Biblischen Inhalten, Traditionen, Ritualen und aktuellen Lebensbezügen der christlichen Gemeinde verschränkt.
Die Jugendlichen erweitern ihr Wissen über den christlichen Glauben und seine Traditionen. Sie werden darin unterstützt, sich selbst religiöses Wissen anzueignen und dieses mit ihrer aktuellen Lebenssituation in Verbindung zu setzen. Sie lernen mit der Bibel umzugehen und ihre Aussagen auf ihr Leben zu beziehen.
Zum Wissen gehören folgende zentrale Texte der Tradition, die sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden auswendig aneignen sollen:
- das Vaterunser
- das Apostolische Glaubensbekenntnis,
- die Zehn Gebote,
- Psalm 23
- Einsetzungsworte zum Abendmahl
- Taufbefehl

Die Konfirmandenarbeit beinhaltet die folgenden Themenbereiche:
- Unsere Gruppe, unsere Gemeinde, unsere Kirche
- Spiritualität und Gottesdienst
- Grundtexte des Glaubens (Bibel und Katechismus)
- Ausdrucksformen des Glaubens (Taufe, Abendmahl, Konfirmation)
- Das christliche Gottesverständnis
- Gott, der Schöpfer
- Jesus von Nazareth – Gottes Sohn
- Das Wirken des Heiligen Geistes
- Anfang und Ende des Lebens
- Diakonie und Weltverantwortung
- Das Verhältnis zu anderen Religionen

Lernen mit Kopf, Herz und Hand:
Die Jugendlichen entdecken, entwickeln und gestalten christliches Leben. Sie werden ermutigt und gestärkt, ihr Christsein konkret werden zu lassen. Hierzu gehören:
- Die Feier von Gottesdiensten und Andachten
- Gebet und Stillezeiten
- Die Feier der Taufe und des Abendmahles,
- Gelingendes Leben in der Nachfolge Christi
- Der Umgang mit Liebe, Freude, Hoffnung
- Der Umgang mit Scheitern, Schuld und Vergebung
- Der Einsatz für Benachteiligte.

Die Jugendlichen erleben und gestalten Gemeinschaft. In der Gruppe lernen sie einen angemessenen Umgang mit anderen, entdecken Formen des Zusammenlebens, üben Toleranz und gegenseitige Achtung. Zudem können sie ihre Rolle in der Gemeinschaft finden, wahrnehmen, reflektieren und ggf. verändern.
In der Konfirmandenzeit bilden die Jugendlichen ihr Selbstwertgefühl, ihre Identität und ihren Charakter weiter aus. Dazu gehört, dass die Jugendlichen ihre Gaben entdecken und entfalten, sich von Gott angenommen und geliebt erfahren, durch spirituelle Angebote ihre Gottesbeziehung festigen, ihre Balance von eigener Wertschätzung und Verantwortung für sich und andere finden.
Die Inhalte und die konkrete Planung der Konfirmandenzeit wird mit den Konfirmandinnen, Konfirmanden und deren Eltern und Erziehungsberechtigten besprochen. Mitwirkungsmöglichkeiten sind ihnen zu eröffnen.

VII. Teilnahme am Gottesdienst, Taufe und Heiliges Abendmahl
Gottesdienst:
Die Konfirmanden und Konfirmandinnen nehmen an den Gottesdiensten ihrer Kirchengemeinde teil. Sie sollen mindestens 15 Gottesdienste und Andachten besuchen, um mit dem gottesdienstlichen Leben bekannt und vertraut zu werden sowie es nach ihren Gaben mitzugestalten. Die Kirchengemeinde, die Region und der Kirchenkreis bieten regelmäßig auch Gottesdienste für Kinder und Jugendliche bzw. speziell für Konfirmanden an. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden an den Gottesdiensten teilzunehmen.

Taufe:
Die Taufe ist die Voraussetzung für die Einladung zum Abendmahl.
Deshalb laden wir nach der Bearbeitung des Themas Taufe im Unterricht alle noch nicht getauften Konfirmandinnen und Konfirmanden zu einem Taufgottesdienst ein. Dazu führen wir vorher ein Gespräch mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten.

Das Abendmahl:
In unserer Gemeinde sind die getauften Kinder zum Abendmahl eingeladen, nachdem sie durch ihre Eltern, PastorIn, DiakonIn oder eine andere geeignete Person in die Bedeutung des Abendmahls eingeführt wurden. Die getauften Konfirmandinnen und Konfirmanden, die bisher nicht am Abendmahl teilgenommen haben, erhalten zu Beginn der Konfirmandenzeit eine erste Einführung.

VIII. Eltern und Erziehungsberechtigte

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmandinnen und Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an Elternabenden teilzunehmen. Falls notwendig, werden sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einen finanziellen Beitrag (z.B. für Unterrichtsmaterial) zu übernehmen. Aktive Mitarbeit (z.B. bei Projekten) ist willkommen. Während der Konfirmandenzeit finden min. 2 Elternabende statt.

IX. Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden bereiten einen Gottesdienst kurz vor der Konfirmation vor und präsentieren sich als zu Konfirmierende der Gemeinde.
Ergänzend dazu kann in einem Abschlussgespräch anlässlich eines Konfirmandennachmittags/-abends Wesentliches aus der Konfirmandenarbeit vorgestellt werden, wobei die Konfirmanden und Konfirmandinnen ihre erworbenen Einsichten und Kenntnisse einbringen. Zu diesem Gespräch werden die Erziehungsberechtigten, Patinnen und Paten sowie Mitglieder des Kirchenvorstands eingeladen.
Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.

X. Konfirmation

Die Konfirmation setzt die Taufe voraus.
Das Pfarramt entscheidet in Absprache mit den beruflich Unterrichtenden und nach Beratung mit dem Kirchenvorstand über die Zulassung zur Konfirmation.
Die Zulassung zur Konfirmation muss versagt werden, wenn eine Konfirmandin oder ein Konfirmand das christliche Bekenntnis ablehnt.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn eine Konfirmandin oder ein Konfirmand den Unterricht mehr als z.B. 10 % unentschuldigt versäumt hat diese Ordnung – trotz mehrfacher Gespräche – beharrlich verletzt hat oder wenn besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
Bevor die Zulassung zur Konfirmation versagt werden kann, ist durch die Unterrichtenden mit der Konfirmandin/dem Konfirmanden sowie den Erziehungsberechtigten ein eingehendes Gespräch zu führen und zu jedem Einzelfall die Auffassung des Kirchenvorstandes einzuholen. Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten oder der Superintendentin und gegen deren oder dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.